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Vergütung in der Feuerwehr

15. Mai 1863 - Der Gemeinderat legt die Vergütungen in der Feuerwehr fest.


Mit Beschluss vom 15.05.1863 setzt der Gemeinderat die Vergütungen in der Feuerwehr "als Belohnung zur nötigen Erfrischung" wie folgt fest:

  1. beim Probieren der Feuerspritze, wozu 16 Mann nötig sind, pro Mann 6 Kreuzer (kr) und den beiden Spritzenmeistern je 12 kr;

  2. bei Feuersbrünsten, wenn die Löschmannschaft auf den Brandplatz gelangt, pro Mann 12 kr und für den Hauptrottenmeister 24 kr.



Quelle: Satteldorf Ortschronik, von Hermann Hommel (1989)



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