15. Mai 1863 - Der Gemeinderat legt die Vergütungen in der Feuerwehr fest.
Mit Beschluss vom 15.05.1863 setzt der Gemeinderat die Vergütungen in der Feuerwehr "als Belohnung zur nötigen Erfrischung" wie folgt fest:
beim Probieren der Feuerspritze, wozu 16 Mann nötig sind, pro Mann 6 Kreuzer (kr) und den beiden Spritzenmeistern je 12 kr;
bei Feuersbrünsten, wenn die Löschmannschaft auf den Brandplatz gelangt, pro Mann 12 kr und für den Hauptrottenmeister 24 kr.
Quelle: Satteldorf Ortschronik, von Hermann Hommel (1989)
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