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Brandschutzregeln in der Dorfordnung

09. Juni 1643 - Eine neue Dorfordnung mit acht Brandschutzregeln für Gröningen wird erstellt.


Gröningen erhält bei einer Versammlung aller dorfherren am 09.06.1643 von Amts wegen eine neue Dorfordnung mit 47 Artikeln. Mit acht Regeln nehmen Schutz- und Verhaltensregeln gegen Feuerwegefahr breiten Raum ein.

Folgendes wird zum vorbeugenden Brandschutz geregelt:

  1. Item, keiner soll Heu oder Stroh legen in sein Haus, es mag dann ein Gmeind erkennen, dass es Feuers halben sicher liege.

  2. Item, es soll keiner mit keinem Span oder Schlackenliecht bei nächtlicher Weil uff der Gassen gehn, bei der Dorfbuß

  3. Iten, ein jeder soll haben ein Laytern bei 24 Schueh lang und darnach ein Balcken-Layter. Ob einer aber sein Layter het hingelihen, so soll er dieselbige wider heimzechen, alsbald man sie genützt hat.

  4. Item, ein jeder soll ein Kübel mit Wasser bis an die öbern Reif in seinem Haus haben und dasselbig sol nit Laugen, Splich oder Wasser am Feuer sein.

  5. Item, ein jeder soll ein Kübelii mit Wasser vor seinem Backofen haben ehe dann das Feuer im Ofen prennt.

  6. Item, es soll keiner kein Aseln vor seinem Backofen haben und Holz darauf legen und derrn.

  7. Item, ob einer Backofen het, der Feuers halben schädlich stünde, so hat ein Gmeind Macht, denselben abzupieten und denselben Ofen anders zu bedachen, das er Feuers halben unschädlich stehe.

  8. Item, es soll keiner oder keine in einer Stürtzen, Kachel oder Scherben Feuer holen, sonder in einem Hafen.

Ähnlich sehen die Brandschutzbestimmungen in den Teilorten aus. In Bronnholzheim ist es verboten, einen Ofen zum Flachsdörren noch kurz vor oder nach dem Betläuten einzuheizen. Auch darf kein Flachs bei Licht (brennende Kienspäne) geriffelt, gehechelt, geschwungen oder gebrochen werden. Die angedrohten Geldstrafen sind erheblich.

Aus diesen für jeden Dorfbewohner verbindlichen Feuerschutz-Vorschriften spricht die Furcht, die man vor einem außer Kontrolle geratenden Feuer hat. Durch die teilweise enge Bebauung innerhalb des Orts und die damals noch recht primitiven Löschmöglichkeiten können beim Ausbruch eines brandes ganze bereiche des Dorfes in Gefahr geraten. Schließlich sind die Gröninger durch den verheerenden Brand von 1632 "gebrannte Kinder".



Quelle: Heimatbuch Göningen, der Gemeinde Satteldorf (2002)



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