Der Gemeinderat stimmt der Fortschreibung des Bedarfsplans bis zum Jahr 2029 zu.
Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg fordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr. Ein Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben zur Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten örtlichen Verhältnisse und damit eine sogenannte Gefährdungsanalyse. Hieraus leiten sich die Erfordernisse in Bezug auf die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ab. Ein Feuerwehrbedarfsplan bildet die systematisch-vorausschauende Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer leistungsfähigen Feuerwehr.
Eine Kernbotschaft des Feuerwehrbedarfsplan ist es, dass die Gemeinde Satteldorf sicher ist, auch dank der Freiwilligen Feuerwehr. Das Einsatzspektrum geht weit über die ursprüngliche Kernaufgabe Brandbekämpfung hinaus, überwiegend wird die technische Hilfeleistung angefordert. Die größte Herausforderung ist, ausreichend ehrenamtliche Einsatzkräfte in der Gemeinde vorhalten zu können. Die nach den feuerwehrtechnischen Empfehlungen notwendige Zahl an aktiven Feuerwehrmitglieder wird nicht erreicht. Hier besteht Handlungsbedarf: Mehr Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde müssen für den Dienst am Nächsten motiviert und gewonnen werden.
Erhebliche Investitionen kommen auf die Gemeinde in den nächsten Jahren zu. Dies betrifft zum einen die Einsatzfahrzeuge, zum anderen auch die Ausstattung der Feuerwehrhäuser. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Entwurf des Bedarfsplanes zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit der Feuerwehr die definierten Handlungsfelder umzusetzen. Eine Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplan soll in fünf Jahren im Jahr 2029 erfolgen. Ebenso wurde der Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungsfahrzeugs HLF 10 für rund 570.000 € zugestimmt. Diese Beschaffung wird an Stelle des ursprünglich vorgesehenen Löschfahrzeugs LF 10 vorgenommen.
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