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Erweiterung des Ausrückebereichs

Das Einsatzgebiet der Feuerwehr Satteldorf wird ab 01. März 2024 um die Bundesautobahn A6 erweitert.

Im bisherigen Alarm- und Einsatzplan für die Autobahn A6 des Regierungspräsidium Stuttgart (Autobahnalarmplan) aus dem Jahr 2002 war geregelt, dass sowohl die sogenannte Ersteinheit als auch die Ergänzungseinheit durch die Feuerwehr Crailsheim für beide Fahrtrichtungen der BAB 6 auf dem 7,5 km langen Autobahnabschnitt auf Markung der Gemeinde Satteldorf gestellt und in Einsatz gebracht wird. Nach dem Feuerwehrgesetz ist die Gemeinde Satteldorf für ihr Gemeindegebiet zuständig. Diese Zuständigkeit wurde jedoch aufgrund der umfangreicheren technischen Ausstattung in den letzten viereinhalb Jahrzehnten seit Öffnung der Autobahn im Jahre 1979 per Autobahnalarmplan auf die Feuerwehr Crailsheim übertragen.



Im Sinne einer schnellen und gezielten Hilfeleistung durch die nächstgelegene Feuerwehr wird ab 1. März 2024 die Feuerwehr Sateldorf mit einem Löschfahrzeug als Ersteinheit zu Feuerwehreinsätzen im Satteldorfer Autobahnbereich gemeinsam mit der Feuerwehr Crailsheim alarmiert. Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am 29. Januar 2024 der Erweiterung des Einsatz- und Ausrückebereichs der Freiwilligen Feuerwehr Satteldorf um den Streckenabschnitt der Autobahn A6 auf dem Gebiet der Gemeinde Satteldorf zu. Die Feuerwehr Satteldorf kommt damit künftig als Ersteinheit gemäß Autobahnalarmplan in Ergänzung der Feuerwehr Crailsheim zum Einsatz.

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