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Württembergische Feuerlöschordnung

1834 - Das Königreich Württemberg erlässt eine Feuerlöschordnung.


Jeder, der sich in seiner Heimat häuslich niederlässt, muss einen Feuereimer in Leder- oder Strohausführung anschaffen. Die Zahl der Feuereimer beträgt in

  • Satteldorf 42

  • Auhof 3

  • Barenhaldenmühle 1

  • Beuerlbach 19

  • Burleswagen 12

  • Heldenmühle 1

  • Neidenfels 22

  • Neumühle 1

  • Sattelhof 5

Hier erscheint der Ortsname Sattelhof. Bis 1837 wird Sattelweiler so genannt.

Die Zahl der Hauhalte beträgt 196. 45 Haushalten wird die beschaffung eines Feuereimers erlassen. Die Zahl wurde auf 163 Stück aufgestockt. Die Bürger mussten 45 Stück anschaffen, die Gemeinde zwölf. Damit war die festgesetzte Zahl von 163 Feuereimern erreicht.

In Satteldorf wurden die Feuereimer im Spritzenhaus aufbewahrt, in den übrigen Ortsteilen bei den Ortsvorstehern.

Das Spritzenmagazin von Satteldorf stand damals in der heutigen Bronnholzheimer Straße. Die Gemeinde Satteldorf hatte damals schon eine fahrbare Feuerspritze, mit der sogar Überlandhilfe geleistet wurde. Diese damalige Feuerspritze hatte noch keine Saugvorrichtung, sondern einen Wasserbehälter mit Zylinder. In einer Mannschafskette wurde der Behälter mit den Eimern mit Wasser gefüllt, das dann mit einer zweiten Mannschaft gepumt und mit einer Druckleitung an den Feuerherd gebracht wurde. Erst im Jahre 1855 erhielt die Feuerwehr eine moderne Saug- und Druckspritze.



Quelle: Satteldorf Ortschronik, von Hermann Hommel (1989)



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